Stadtentwässerung Kaiserslautern
Blechhammerweg 50
67659 Kaiserslautern
Störungsmelder: 0631 / 37 23 0
E-Mail: info@ste-kl.de
Abwasser: Wohin damit?

Der direkte Weg in das Kanalnetz
Zwangsläufig stellt sich früher oder später jedem Bauherr, Architekt, Planer oder Bauunternehmer diese Frage. Dauerhafte Entsorgungslösungen wollen für Schmutz- und Niederschlagswasser aufgezeigt werden. Ohne den Nachweis der Nachhaltigkeit und deren konkreter Planung bleibt die Baugenehmigung bloßes Wunschdenken. Der Kanalanschluss und dessen Unterhaltung liegen
in Kaiserslautern im Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers. Dabei darf die Herstellung des Anschlusskanals alleinig durch
die Stadtentwässerung Kaiserslautern erfolgen. Auch die geplanten Veränderungen oder Beseitigungen vorhandener Anschlüsse an oder von der öffentlichen Kanalisation benötigen eine Genehmigung der Stadtentwässerung Kaiserslautern. Jede Veränderung der Menge und Beschaffenheit des Abwassers, zum Beispiel im
Zuge der Umwandlung von Wohn- in Gewerbeflächen, sind durch Genehmigungen ausdrücklich abzusichern. Die Stadtentwässerung Kaiserslautern würde Sie gern bei Ihren anstehenden Projekten von Anfang an beratend begleiten.
Eine Anfrage für dauerhafte Entsorgungsmöglichkeiten von Schmutz- und Niederschlagswasser eines Grundstückes
ist hierbei immer der erste Schritt. Bevor Sie von der Stadtentwässerung Kaiserslautern eine Antwort über die Entsorgungs- und Einbindemöglichkeiten erhalten, sind u.a. wesentliche Angaben über das geplante Bauvorhaben, Menge und Beschaffenheit des anfallenden Abwassers, eventuell nötige Regenwasserbehandlungsmaßnahmen sowie die bereits vorhandenen Entwässerungsanlagen zu erbringen. Ergänzend sollte Ihre Anfrage eine aktuelle Flurstückskarte und einen Lageplan gegenwärtig existierender bzw. geplanter Bauten (ggf. mit Eintragung vorhandener Entwässerungsanlagen) enthalten.
Mit der Antwort der Stadtentwässerung Kaiserslautern werden Ihnen u.a. folgende wichtige Informationen mitgeteilt:
- Art der vorhandenen öffentlichen Abwasseranlagen sowie deren Dimensionierung,
eventuell geplante Erschließungen des zu bebauenden Geländes - Einbindemöglichkeiten in die öffentlichen Abwasseranlagen
- zu beachtende Einbindehöhe
- Hinweise zu evtl. bestehenden Einleitbeschränkungen
- alternative Entsorgungsmöglichkeiten
Der konkreten Planung Ihres Anschlusses steht nun nichts mehr im Weg. Unter Beachtung aller Aussagen zur
Grundstücksentwässerung, der Entwässerungssatzung der Stadtentwässerung Kaiserslautern und dem Hinweisblatt zur Herstellung einer Grundstücksentwässerungsanlage der Stadtentwässerung Kaiserslautern steht es Ihnen frei, einen entsprechenden Entwässerungsantrag zu stellen.
Das Einreichen aller erforderlichen Unterlagen und deren Vollständigkeit, setzen Ihr Genehmigungsverfahren in Gang. Sämtliche technischen Bestimmungen für den Bau und Betrieb von Grundstücksanschlüssen werden von der Stadtentwässerung Kaiserslautern auf Übereinstimmung mit den geltenden Statuten geprüft. In den meisten Fällen erhalten Sie nach erfolgter Abstimmung der Entwässerungsplanung Ihre Einleitgenehmigung. Diese besitzt eine Gültigkeit von zwei Jahren.
Die Grundstücksentwässerungsanlage wird nach ihrer Fertigstellung und Dichtheitsprüfung durch Mitarbeiter der Stadtentwässerung abgenommen.
Jede Grundstücksentwässerungsanlage darf ihren Betrieb erst dann aufnehmen, wenn sowohl die öffentlich-rechtliche Unbedenklichkeit abgesichert und der Anschlusskanal abgenommen wurde. Dies gilt für alle veränderten oder neu erstellten Anschlüsse.



