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Stadtentwässerung Kaiserslautern
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Dichtheitsprüfung

Dichtheitsprüfung


Dichtheitsprüfung der hauseigenen Entwässerungsanlage

Nach den Vorgaben der DIN 1986-30, sowie §18 b des Wasserhaushaltsgesetzes müssen alle unzugänglich verlegten, privaten Abwasserleitungen von Sachkundigen
auf Dichtheit geprüft werden. Der Eigentümer der Grundstücksentwässerungsanlage trägt die Kosten der Prüfung. Die Prüfpflicht begründet sich auf der Tatsache,
dass der allgemeine Zustand der privaten Grundleitungen
deutlich schlechter eingeschätzt wird, als der Zustand der öffentlichen Kanalisation. Geschätzt wird, dass bis zu 40%
der privaten Entwässerungsleitungen deutschandweit als sanierungsbedürftig gelten. Daraus resultiert ein enormes Gefährdungspotential für Boden und Grundwasser. Millioneninvestitionen der Stadtentwässerung in die Sanierung ihrer Kanalnetze sind umwelttechnisch wirkungslos, so lange der mehr als doppelt so groß geschätzte, private Teil des Abwassersystems undicht bleibt. Dabei sind undichte Abwasserleitungen längst kein Kavaliersdelikt. Verstöße gegen die geltenden Umweltbestimmungen aufgrund von undichten Abwasserleitungen können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Technische Grundlagen

Der Anschlusskanal vom Straßenkanal bis zur Grundstücksgrenze gehört zur öffentlichen Abwasseranlage und unterliegt der Zuständigkeit der Stadtentwässerung Kaiserslautern. Sämtliche Abwasserleitungen innerhalb der Grundstücksgrenzen gelten als privat und sind generell vom Grundstückseigentümer zu errichten und instand zu halten.

Rechtliche Situation

Abwasserleitungen müssen dicht sein. Die Dichtheit der Abwasseranlagen ist vom Eigentümer sicherzustellen
und nachzuweisen. Die vorschriftsmäßige Benutzung ist laut §25 der Entwässerungssatzung der Stadt Kaiserslautern vorgeschrieben. Zum Schutz des Grundwassers sowie zur Vermeidung eindringenden Grundwassers sind die Abwasseranlagen nach den Regeln der Technik (Normenreihen DIN EN 12056; DIN EN 752; DIN 1986-100,-4
sowie die Betriebsnormen DIN 1986-3 und -30) zu errichten und zu betreiben.
Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung besteht nach DIN 1986-30 beim Neubau von Hausanschlüssen unmittelbar während des Baus der Abwasseranlage. Bei bestehenden Hausanschlüssen muss die erstmalige Dichtheitsprüfung bei einer Änderung der Grundstücksentwässerung, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden. Befindet sich das Grundstück im Bereich eines Wasserschutzgebietes, sind die Prüfungen alle 5 Jahre vorzunehmen.

 

Varianten der Dichtheitsprüfung

Eine Kamera-Inspektion ist kein Dichtheitsnachweis im eigentlichen Sinn. Die DIN 1986-30 lässt jedoch die
Kamera-Untersuchung als Dichtheitsnachweis „im Sinne
dieser Norm“ für Leitungen zu, in denen ausschließlich häusliches Abwasser abgeleitet wird. Ist eine optische Inspektion, aufgrund Unzugänglichkeit, nicht möglich, oder scheint sie von öffentlicher Seite nicht ausreichend, ist die Dichtheit zumeist per Wassertest nachzuweisen. Die Leitung
gilt als dicht, wenn ein bestimmter, vom Rohrmaterial abhängiger Wasserverlust nicht überschritten wird.

Bei Fragen zur Dichtheitsprüfung beraten Sie die Mitarbeiter der Stadtentwässerung Kaiserslautern selbstverständlich gerne.

Dichtheitsprüfung Wartung
Montierte Blase mit Befüllschlauch
Quelle: www.grundstuecksentwaesserung-online.de

 

Sanierung

Undichte Leitungen müssen saniert oder erneuert werden. In vielen Fällen ist eine Sanierung ohne Offenlegung der Leitung möglich. Bei der Wahl der geeigneten Sanierungsmethode ist Ihnen die Stadtentwässerung Kaiserslautern gern behilflich.

Kosten

Eine Abstimmung von öffentlichen und privaten Sanierungen ist für einen wirksamen Schutz von Grundwasser und Boden unverzichtbar. Bei Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich können notwendige Maßnahmen im Privatbereich auf Nachfrage kostengünstiger ausgeführt werden.