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Grundstücksentwässerung
Eine effiziente Abwasserentsorgung ist die Grundlage des Gewässer- und Gesundheitsschutzes.

Der Begriff der Grundstücksentwässerung kennzeichnet das Sammeln und Weiterleiten von Schmutz- und Regenwasser aus den Bodeneinläufen sowie Fallleitungen eines Gebäudes.

Mehr als 99 Prozent aller Grundstücke Kaiserslauterns sind an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Grundsätzlich hat jeder Eigentümer das Recht, ja sogar die Pflicht, sein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen.
 
Niederschlagswasser ist von dieser Regelung ausgeschlossen. Es steht den Eigentümern somit frei,
Regenwasser der öffentlichen Kanalisation zuzuführen oder es anderweitig zu nutzen. Im Gegenzug besteht
von Seiten der Stadtentwässerung Kaiserslautern keine Pflicht, auf nicht öffentlichen Grundstücken anfallendes Niederschlagswasser zu übernehmen.
 
Diese oben genannten Regelungen betreffen Niederschlagsmengen, welche ohne Beeinträchtigung der
öffentlich-rechtlichen Belange mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand verwertet werden und somit von der Abwasserbeseitigungspflicht ausgenommen bleiben. 

Die Grundstücksentwässerung erfolgt nach dem aktuellen Stand der Technik. Gesetzliche Grundlagen sind
dabei strengstens einzuhalten.

Bestandteile der Grundstücksentwässerungsanlage

Die Grundstücksentwässerungsanlage beinhaltet alle Einrichtungen innerhalb der Grundstücksgrenzen, die
der Abwassersammlung, -vorbehandlung, -prüfung und
-ableitung dienen. Die „Übergabe“ des Abwassers erfolgt
im Regelfall an der Grundstücksgrenze. Bei hintereinander liegenden Grundstücken verlagert sich die „Übergabe“
auf den Schnittpunkt des Anschlusskanals und der zum öffentlichen Kanal nächstliegenden Grundstücksgrenze.
 
Der Revisionsschacht dient der Wartung, der Kontrolle
und der Sanierung von Grundstücksleitungen oder des Anschlusskanals. Diese Schächte müssen den allgemein gültigen Anforderungen der DIN EN 976 genügen. Der
minimale Nennwert beträgt DN 800, im Regelfall
sogar DN 1000.
 
Neben der Grundstücksentwässerungsanlage ist der Anschlusskanal Bestandteil eines Grundstücksanschlusses. Unter dem Anschlusskanal wird die Verbindung zwischen
dem Misch-, Schmutz- oder Regenwasserkanal und der Grundstücksentwässerungsanlage im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen bis zur Grundstücksgrenze verstanden.

Grundstücksentwässerung
Grundstücksentwässerung im Trennsystem

  • 1 Regenwasser - Fallleitung
  • 2 Regenwasser - Grundleitungen
  • 3 Regenwasser - Kontrollschacht
  • 4 Regenwasser - Anschlusskanal
  • 5 Regenwasser - Hauptkanal
  • 6 Schmutzwasser - Fallleitung
  • 7 Schmutzwasser - Grundleitungen
  • 8 Schmutzwasser - Kontrollschacht
  • 9 Schmutzwasser - Anschlusskanal
  • 10 Schmutzwasser - Hauptkanal
  • 11 Grundstücksgrenze

Quelle: www.grundstuecksentwaesserung-online.de

 

Aufbau einer Grundstücksentwässerungsanlage

Die Abwasserleitung unterhalb des Hauses sowie
innerhalb des Grundstückes wird, bis auf die Höhe
des Kontrollschachtes, als Grundleitung bezeichnet.
Fehlt ein Kontrollschacht, so verläuft die Grundleitung
bis zur Grenze des Grundstückes. Das gesammelte
Einleiten von Schmutz- und Niederschlagswasser im
sogenannten Mischsystem bedarf ausschließlich
einer Grundleitung. Die gesonderte Entwässerung
von Schmutz- und Regenwasser (Trennsystem)
erfordert das Verlegen zweier Leitungen.

Die Verbindung des Kontrollschachtes bzw. der an der Grundstücksgrenze endenden Grundleitung mit dem öffentlichen Hauptkanal wird als Hausanschlusskanal bezeichnet. Sowohl die Grundleitung als auch der Hausanschlusskanal sind in der Regel aus Steinzeug
oder PVC. Die Nennwerte der zu verbauenden Rohre
betragen 100 bis 150 mm.

Sowohl der Kontrollschacht außerhalb als auch die Revisionsöffnung innerhalb eines Gebäudes haben die Funktion, Wartungsarbeiten an Leitungen durchzuführen.
Das Vorhandensein von Kontrollschächten wird von
der Stadtentwässerung Kaiserslautern in der Entwässerungssatzung gefordert.

Zur Grundstücksentwässerung zählen zusätzlich alle technischen Einrichtungen mit dem Zweck der Schmutz-
und Niederschlagswasserableitung in einen öffentlichen
Kanal oder eine Kläranlage.
Grundstücksentwässerung Details
Grundstücksentwässerung im Trennsystem
  • 1 Regenwasser - Fallleitung
  • 2 Regenwasser - Grundleitungen
  • 3 Regenwasser - Kontrollschacht
  • 4 Regenwasser - Anschlusskanal
  • 5 Regenwasser - Hauptkanal
  • 6 Schmutzwasser - Fallleitung
  • 7 Schmutzwasser - Bodeneinlauf
  • 8 Schmutzwasser - Revisionsöffnung
  • 9 Schmutzwasser - Grundleitung
  • 10 Schmutzwasser - Kontrollschacht
  • 11 Schmutzwasser - Anschlusskanal
  • 12 Schmutzwasser - Hauptkanal
  • 13 Grundstücksgrenze

Schäden an Grundstücksentwässerungsanlagen

Schäden an Grundstücksentwässerungsanlagen sind in ihrem Variantenreichtum vielfältig. Alter und Verschleiß
sind die wohl häufigsten Gründe für Beschädigungen an Rohren und Leitungen, dicht gefolgt von unsachgemäßem Einbau und mangelnder Wartung. Auftretende Undichtigkeit und der dadurch bedingte Austritt von Schmutzwasser 
oder das Eindringen von Grund- oder Niederschlagswasser gelten als Hauptprobleme. Geringer ist das Risiko,
die Standsicherheit von Untergründen durch ein- oder wegbrechende Grundleitungen zu verlieren, einzuschätzen.

Wurzeleinwuchs
Wurzeleinwuchs

Häufige Schäden:

  • Fehlendes oder verrottetes Rohr-Dichtungsmaterial
  • Undichte Rohrverbindungen und Rohrversätze
  • Längs-, Quer- oder Rundrisse
  • Scherbenbildung oder Leitungseinbruch
  • Abflusshindernisse
  • Wurzeleinwuchs
  • Betonkorrosion

Zustandserfassung und Dichtheitsprüfung können Beschädigungen erkennen und erfassen. Die Dokumentation und Behebung der Schäden sollte umgehend erfolgen.


Wartung von Grundstücksentwässerungsanlagen und deren häufigste Probleme

"Alles, nur nicht gerade." Dieser Grundsatz galt in der Vergangenheit all zu oft bei der Installation von Grundstücksentwässerungsanlagen. Wartungsintervalle wurden während des Baus außer Acht gelassen.
Die spätere Kontrolle und die Instandhaltung der verbauten Leitungen spielten bei deren Verlegung, so scheint
es, keine planerische Rolle.

Heute behindert jeder, damals gezogene Leitungsbogen den Zugang von Reinigungs-, Inspektions- und Sanierungsgeräten. Gerade wahllos angelegte Verzweigungen der Grundleitung waren lange Zeit ein unüberwindbares Hindernis für Wartungsgeräte. Mittlerweile stellten sich die Hersteller von Prüfgeräten auf
diese Schwierigkeit ein. Das Abbiegen, selbst in engsten Abzweigungen, ist inzwischen technisch machbar,
wenn auch unnötig zeitraubend.

Was bleibt, sind allgemeine Zugangsprobleme. Von oben verbaute Rohrsysteme, nachträglich verschlossene Revisionsöffnungen und Bodenplatten von Gebäuden verhindern Grundleitungsprüfungen und lassen selbst kleine Schäden zu großen Problemen wachsen.

Ärgerlich, da zu verhindern, bleiben in erster Linie vertäfelte und verbaute Revisionsöffnungen. Auch wenn die
Nutzung des Kellers zunehmend an Bedeutung gewinnt, die Entwässerung des Grundstückes sollte Vorrang
behalten. Schwierigkeiten produzieren Kosten, die durch langfristige und durchdachte Planung verhindert werden können.

Die ersten Schritte in eine richtige, da wartungsfreundliche Richtung sind gemacht. So werden heutzutage Grundleitungen bei unterkellerten Gebäuden nur noch in Ausnahmefällen verbaut. Gemäß DIN 1986-100 sind Abwasserleitungen nun an der Kellerdecke zu führen. Bei Gebäuden ohne Keller müssen Grundleitungen auf
dem kürzesten Weg an die Kante der Bodenplatte geführt werden. In der Praxis sind diese wartungsfreundlichen Installationen leider noch die Ausnahme.